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Der RechtsanwaltAls Rechtsanwalt wird die Berufsgruppe bezeichnet, die vor Gericht juristischen Beistand leistet. Die Aufgabe eines Rechtsanwaltes besteht darin, dem Klienten zu seinem oder ihrem Recht zu verhelfen. Dabei können diese jeden Menschen vertreten, es sei denn, sie waren bereits vorher in dieser Angelegenheit verwickelt, indem sie die Gegenseite vertreten haben, oder wenn Vertretungsverbote vorliegen. Auch hat der Anwalt die Aufgabe, seinen Mandanten über den Ablauf der Gerichtsverhandlung aufzuklären, die Chancen auf Erfolg darzustellen, ihm die aktuelle Rechtslage näherzubringen und ihn über die Kosten des Verfahrens zu informieren. Das Recht auf einen Anwalt hat in der Bundesrepublik Deutschland jeder, sodass er sich in jedem Verfahren rechtlich vertreten lassen kann. Die Aufgabe als Verteidiger wird in einem Strafprozess aktiv, wenn der Angeklagte eine rechtliche Verteidigung benötigt, wobei in Zivilprozessen die Pflicht besteht, sich durch einen Anwalt rechtlich vertreten zu lassen. Voraussetzungen zur Zulassung als RechtsanwaltRechtsanwälte In der Bundesrepublik Deutschland benötigt eine Ausbildung zum Volljuristen, wobei die ehemaligen "Diplom-Juristen" der DDR, weiterhin als Anwalt tätig sein durften. Sollten verschiedene Verstöße vorliegen, zum Beispiel eine Überschuldung oder ein Verstoß gegen das Berufsrecht, kann die Zulassung entzogen werden, sodass der Anwalt seinen Beruf nicht mehr ausüben darf. In Deutschland kommen auf rund 558 Einwohner etwa ein Anwalt. |
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